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BFSG · §37Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

BFSG: Was das Gesetz für Websites bedeutet

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act — und Deutschland setzt es mit gewohnter Gründlichkeit durch. Wer an deutsche Verbraucher verkauft, für den gilt dieses Gesetz.

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Wen es betrifft

Unternehmen, die Verbrauchern in Deutschland Produkte oder Dienstleistungen anbieten — einschließlich E-Commerce jeder Herkunft. Die Kleinstunternehmer-Ausnahme für Dienstleistungen (unter 10 Beschäftigte, 2 Mio. € Umsatz) entspricht dem EAA. Deutscher B2C-E-Commerce fällt klar in den Anwendungsbereich.

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Bußgelder und Abmahnungen

§ 37 BFSG sieht Bußgelder bis 100.000 € vor, diese Obergrenze gilt aber nur für bestimmte Verstöße wie das Anbieten einer nicht konformen Dienstleistung; Informations- und Kennzeichnungspflichten enden bei 10.000 €. Zuständig ist die MLBF, die Marktüberwachungsstelle der sechzehn Länder, die zunächst zur Abhilfe auffordert. Daneben versenden Wettbewerber und Verbände Abmahnungen — schneller als jede Behörde.

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Der technische Maßstab

Wie der EAA verweist das BFSG auf EN 301 549 und damit auf WCAG Stufe AA. Ein automatisierter WCAG-2.2-Scan findet die häufigsten Verstöße — Kontrast, Alt-Texte, Formular-Labels, leere Links — genau das, was eine Abmahnung zuerst zitiert.

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Was Agenturen jetzt tun sollten

Jede Kundenseite für den deutschen Markt jetzt prüfen, die maschinell erkennbaren Fehler beheben, den Aufwand dokumentieren (rechtlich relevant) und Monitoring einrichten, damit Regressionen auffallen, bevor sie dem Anwalt eines Wettbewerbers auffallen.

FAQ

Gilt das BFSG für ausländische Unternehmen?

Ja — es gilt für Produkte und Dienstleistungen, die Verbrauchern in Deutschland angeboten werden, unabhängig vom Firmensitz.

Was ist eine Abmahnung?

Eine formale Unterlassungsaufforderung, meist von Wettbewerbern oder Verbänden, mit Kostennote und Frist. Fristen nie verstreichen lassen — die Aktivlegitimation ist aber nicht selbstverständlich: § 8 UWG begrenzt den Kreis der Abmahnberechtigten, und Anwälte berichten, dass vielen Barrierefreiheits-Abmahnungen ein echtes Wettbewerbsverhältnis oder ein konkreter Verstoßvortrag fehlt. Vor Zahlung prüfen lassen.

Gibt es Übergangsfristen?

Dienstleistungen mit Verträgen von vor dem 28. Juni 2025 haben Übergangsregelungen bis spätestens 2030. Neue Angebote müssen jetzt konform sein.